LJ Bogen

Impressum

Impressum der Landjugend Lamprechtshausen

Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:

Landjugend Lamprechtshausen
Ehringerweg 12, 5112 Lamprechtshausen
T 0664/88579347
E ljlamprechtshausen@gmail.com
Rechtsform: Verein ZVR Zahl: 720910577

Vertretungsbefugnis
Leiterin: Sofie Furtner
Leiter: Martin Zauner


Grundlegende Richtung
Vereinszweck (§2 der Vereinsstatuten):

(1) Der Verein Landjugend Lamprechtshausen bekennt sich zur Republik Österreich, stimmt mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie sowie der Menschenrechte und des Rechtsstaates überein. Er ist ein eigenständiger Verein, der dem Dachverband Landjugend Salzburg angehört und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung und ist dabei auf Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften und politischen Parteien bedacht. Er erstrebt keine Gewinne.


(2) Der Verein Landjugend Lamprechtshausen ist eine Jugendorganisation, deren Mitglieder gemeinsam Persönlichkeitsentwicklung und die aktive Mitgestaltung des ländlichen Raumes als Ziele verwirklichen.


(3) Der Zweck des Vereins Landjugend Lamprechtshausen ist:

a)  die Wahrnehmung der Verantwortung für den anderen (soziales Engagement) und den
      Lebensraum (Umwelt-, Naturschutz)

b)  die Weiterbildung und Förderung der bäuerlichen und ländlichen Jugend

c)  die Durchführung und Unterstützung von Kultur und Brauchtumsaktivitäten

d)   die Förderung der Gesundheit und körperlichen Ertüchtigung

e)   die Durchführung von Freizeitaktivitäten für Jugendliche im ländlichen Raum

f)    Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen

auf Basis der Prinzipien und Werte Teamgeist, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Demokratie, Toleranz, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.


Unternehmensgegenstand
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecke (§3&4 der Vereinsstatuten):

Ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

a) Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Kursen, Wettbewerben, Vorträgen, Projekten, Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen

b)    Durchführung von (Sport-) Veranstaltungen und Treffen zur gegenseitigen Kontaktpflege

c)     Herausgabe von Zeitschriften, Rundschreiben, Homepages und sonstigen Publikationen

d)    Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Körperschaften, Vereinen, Organisationen usw., deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betrifft

e)     Präsentationen des Vereines bei Ausstellungen, Messen und öffentlichen Veranstaltungen

f)    Mitarbeit an wissenschaftlichen und praktischen Versuchen sowie Forschungsprojekten

g)  Vertretung der Landjugend in nationalen und internationalen Organisationen, deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betreffen.

h)     Vertretung des Vereins und seiner Anliegen besonders auch im Verein Landjugend Österreich


(1)   Die Finanzierung der Vereinstätigkeit erfolgt durch

a) Beiträge der Mitglieder

b) Spenden und öffentliche Zuwendungen

c)  Erträgnisse aus eigenen Veranstaltungen

d) Sonstige Einnahmen

(2)    Der Verein kann zur Förderung des Vereinszweckes Gesellschaften gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen.


(Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz)